AGB
1. Allgemeine Bestimmungen
Bei allen in diesen Bedingungen verwendeten funktions- und personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit uns gelten die nachstehenden Bedingungen und sind diese ausschließlich maßgebend, sofern nicht mit dem Klienten anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Anderslautende Bedingungen des Klienten gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Werden mit dem Klienten von diesen Bedingungen abweichende Einzelvereinbarungen getroffen, wird dadurch die Geltung der nicht berührten Geschäftsbedingungen nicht betroffen.
Soweit einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand: Sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen, ist Salzburg Stadt Wahlgerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Bestand und der Auflösung der mit dem Klienten getroffenen Vereinbarung. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
Schadenersatzforderungen sowie Rückgriffsansprüche des Klienten, welcher Art auch immer, werden ausgeschlossen, sofern die den Schaden auslösenden Umstände von uns nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
2. Begriffsbestimmung
Die vorliegenden Bedingungen gelten für uns im Rahmen des Gewerbes „Massage, eingeschränkt auf Shiatsu“ sowie des freien Gewerbes "Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit" mittels einer oder mehrerer der im "Methodenkatalog Humanenergethik" in der jeweils gültigen Fassung angeführten Methoden.
Der "Methodenkatalog Humanenergethik" wurde gemäß dem Beschluss des Fachverbandsausschusses des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes vom 08.06.2006 erstmals in der Fassung des Beschlusses des Fachverbandsobmannes des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes vom 18.05.2007 publiziert und erklären wir im Sinne dieses Kataloges die Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit zu leisten. Unser Berufsbild umfasst alle Tätigkeiten der vom Allgemeinen Fachverband der WKÖ erarbeiteten Beschreibung für die Humanenergethik. Die Hilfestellung erfolgt je nach angewandter Methode in unterschiedlichen Schritten und in unterschiedlicher Gewichtung der angeführten Schritte:
- Erhebung des energetischen Zustandes (Vorgeschichte)
- Erhebung des Vorliegens von Blockaden, Fülle- oder Leerzuständen
der Energieflüsse
bzw. Über- oder Unteraktivität des Energiesystems
- Beurteilung der erhobenen Zustände unter Verwendung energetischer Hilfsmittel
laut Methodenkatalog
- Anwendung der energetischen Methoden im Sinne des o.g. Methodenkataloges
3. Grenzen des Tätigkeitsbereiches
Wir erklären ausdrücklich gegenüber dem Klienten nicht zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten berechtigt zu sein und werden von uns keine ärztlichen Berufsfelder abgedeckt, die gemäß gesetzlichen Vorgaben den ärztlichen Berufen, den psychotherapeutischen Berufen, den physiotherapeutischen Diensten, sowie Tätigkeiten, die den reglementierten Gewerben wie Lebens- und Sozialberatung (auch: Ernährungsberatung), Massage, Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehalten sind; es sei denn, dass wir auch für derartige Tätigkeiten eine gesonderte fachliche Qualifikation und entsprechende gesetzliche Befähigung und Berechtigung (Gewerbeberechtigung) etc. besitzen.
4. Hilfestellung / Shiatsu-Behandlung
Die Hilfestellungssitzungen je nach angewandter Methode und Shiatsu-Behandlungen stellen keine Heilbehandlung dar. Die angewandten Methoden der Humanenergethik sowie Shiatsu dienen ausschließlich zur Harmonisierung, allenfalls Wiederherstellung der Energiefelder. Das im Zusammenhang mit der angewandten Methode durchgeführte Beratungsgespräch stellt keinen Ersatz für eine ärztliche Diagnose oder sonstige allfällige notwendige Behandlungsmaßnahmen im Sinne der anderen Berufsgruppen vorbehaltenen Tätigkeitsfelder dar.
Der Klient erklärt aus freien Stücken die Hilfestellung / Behandlung in Anspruch zu nehmen und sämtliche Angaben im Zusammenhang mit der Erhebung des energetischen Zustandes von sich aus zu tätigen, einerseits um darüber in Kenntnis zu setzen, dass ärztliche Behandlungen parallel geführt werden oder aber zum Beispiel eine Schwangerschaft vorliegt oder sonstige Beeinträchtigungen, die für die Erfassung des energetischen Zustandes von Wichtigkeit sind.
Sofern es aus der angewandten Methode der Humanenergethik notwendig ist, erlaubt der Klient während der Hilfestellung / Sitzung allfällige notwendige körperliche Berührungen durchzuführen.
Sofern der Klient noch nicht volljährig ist bzw. eine Sachwalterschaft vorliegt, gilt diese Erklärung seitens des Obsorgeberechtigten, des Sachwalters als eingeräumt, wenn die Hilfestellung / Behandlung von diesen berechtigten Personen angefordert wurde.
Wir erklären über jede Hilfestellung / Sitzung / Behandlung und die
vom Klienten angegebenen Daten und sonstigen persönlichen im Rahmen der
Berufsausübung anvertrauten Informationen Stillschweigen zu bewahren.
5. Vereinbarte Termine
Soweit vereinbarte Termine für die Hilfestellung / Behandlung vom Klienten nicht eingehalten werden können, müssen diese mindestens zwei Tage im Vorhinein telefonisch abgesagt werden, damit wir mit anderen Klienten entsprechende Dispositionen vornehmen können. Sofern eine Absage durch den Klienten nicht längstens vor Ablauf der 48-Stunden-Frist gemacht werden kann, behalten wir uns vor eine Ausfallsgebühr in Höhe von 50 % der veranschlagten Kosten des ausgefallenen Hilfestellungstermins in Ansatz zu bringen.
Die vereinbarten Kosten für die Hilfestellung/Behandlung sind - so keine
andere Vereinbarung getroffen wird - im Vorhinein zu Beginn einer jeden Hilfestellung
/ Behandlung bar zu bezahlen. Ansonsten gilt eine Zahlungsfrist innerhalb von
14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % über
dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche
auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Dies
gilt auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug. Sofern eine Mahnung unter Nachfristsetzung
notwendig wird, erklärt sich der Mandant bereit, pro Mahnung einen Betrag
von EUR 5,00 zu bezahlen.
6. Datenschutzgesetz
Der Klient willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer Datenverarbeitungsanlage Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Umsatz- und Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen. Sämtliche sonstigen Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben.
Stand: 01.07.2008

